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Bezirksdirektion
Würzburg
Theaterstr. 9
97070 Würzburg
Tel.: (09 31) 3 22 - 8 20
Fax: (09 31) 3 22 - 82 45
wuerzburg@barmenia.de
Ihr Ansprechpartner
Bereichsdirektor
Torsten Kranefeld

Besonderheiten bei den Tarifen easyflex start+, -clinic+, -dent+

Arzneimittelerstattung
Sie haben Anspruch auf  100% für vom Hausarzt verordnete, verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn es sich um Generika (Kopien von Arzneimitteln mit identischen Wirkstoffen und Wirkstärken, die bei gleicher Qualität günstiger als das nicht mehr patentgeschützte Original sind) handelt oder um Originalpräparate, für die es keine Generika gibt. Der Anspruch beträgt 75% für alle anderen Originalpräparate bei Verordnung durch den Hausarzt.  

Hilfsmittel
Hilfsmittel sind – ggf. unter Berücksichtigung von Höchstsätzen – in einfacher Ausführung erstattungsfähig.

Selbstbehalt/Beitragsrückersttatung
Rechnungen über (gezielte) ambulante Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe können sie uns jederzeit einreichen, da sie beim Selbstbehalt und bei der Beitragsrückerstattung unberücksichtigt bleiben. 

Hausarzt
Nach den vertraglichen Vereinbarungen ist bei erstmaliger Inanspruchnahme von Leistungen ein Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt als Hausarzt zu benennen, sofern Ihr Hausarzt nicht schon im Versicherungsantrag angegeben wurde (ein Internist ohne Schwerpunktbezeichnung wie z. B. Kardiologie müsste vorher von der Barmenia akzeptiert worden sein.) Vermerken Sie ihn bitte (auf dem Leistungsauftrag) für die jeweilige Person:

• Bei Wechsel des Hausarztes informieren Sie uns bitte ebenfalls; bei Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung wenden Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn an uns.
• Bei Facharztrechnungen reichen Sie uns bitte eine Überweisung mit ein, da sonst eine Erstattung nur mit 75% erfolgen kann (Ausnahme: siehe nachstehend)

Bei Vorlage von Rechnungen von Augenärzten, Gynäkologen, Kinderärzten ohne Schwerpunktbezeichnung wie z. B. Neonatologie, Not- oder Bereitschaftsärzten, soweit es sich ersichtlich um eine Behandlung im Rahmen eines Not- oder Bereitschaftsdienstes handelte, sind Angaben zum Hausarzt sowie Eine Überweisung nicht erforderlich.  


Gebühren
Leistungen von Ärzten und Zahnärzten sind grundsätzlich bis zum Regelhöchstsatz (das ist bei persönlichen Leistungen des Arztes der 2,3fache Satz) erstattungsfähig. Bei easyflex dent werden für Zahnbehandlung, zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen und Zahnersatz Zahnarztleistungen sogar bis zu den Höchstsätzen (das ist beispielsweise der 3,5fache Satz für persönliche Leistungen) der GOÄ bzw. GOZ erstattet. Ebenfalls bis zu den Höchstsatzen wird im Tarif easyflex clinic in Zusammenhang mit stationären Arztleistungen erstattet.

Tipps zum Ausfüllen des Leistungsauftrages

Wertvolle Hinweise zum Ausfüllen des Auftrages finden Sie auf den folgenden Seiten. Bitte schauen Sie nach:

Tipps zum Ausfüllen des LeistungsauftragesBesonderheiten beim Tarif VCHBesonderheiten beim Tarif easyflex comfort+Besonderheiten bei der Ergänzungsversicherung
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Soziale Netzwerke

Facebook
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