97070 Würzburg
Tel.: (09 31) 3 22 - 8 20
Fax: (09 31) 3 22 - 82 45
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Bereichsdirektor
Torsten Kranefeld
Besonderheiten beim Tarif VCH
Hausarzt
Nach den vertraglichen Vereinbarungen ist bei erstmaliger Inanspruchnahme von Leistungen ein Arzt für Allgemeinmedizin oder praktischer Arzt als Hausarzt zu benennen, sofern Ihr Hausarzt nicht schon im Versicherungsantrag angegeben wurde (ein Internist ohne Schwerpunktbezeichnung wie z. B. Kardiologie müsste vorher von uns akzeptiert worden sein.) Vermerken Sie ihn bitte (auf dem Leistungsauftrag) für die jeweilige Person:
- Bei Wechsel des Hausarztes informieren Sie uns bitte ebenfalls; bei Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung wenden Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn an uns.
- Bei Facharztrechnungen reichen Sie uns bitte eine Überweisung mit ein, da sonst eine Erstattung nur mit 80% erfolgen kann (Ausnahme: siehe nachstehend)
Bei Vorlage von Rechnungen von Augenärzten, Gynäkologen, Kinderärzten ohne Schwerpunktbezeichnung wie z. B. Neonatologie, Not- oder Bereitschaftsärzten, soweit es sich ersichtlich um eine Behandlung im Rahmen eines Not- oder Bereitschaftsdienstes handelte, sind Angaben zum Hausarzt sowie eine Überweisung nicht erforderlich.
Wertvolle Hinweise zum Ausfüllen des Auftrages finden Sie auf den folgenden Seiten. Bitte schauen Sie nach:
Tipps zum Ausfüllen des LeistungsauftragesBesonderheiten beim Tarif VCHBesonderheiten beim Tarif easyflex comfort+Besonderheiten bei der Ergänzungsversicherung- Krankenversicherungen Kranken-Vollversicherungen
- Kranken-Ergänzungsversicherungen
- Private Krankenversicherungen
- Lebensversicherungen
- Rentenversicherungen
- Unfallversicherung
- Private Krankenversicherung
- Sachversicherungen
- Haftpflichtversicherungen
- Kfz-Versicherungen
- Rechtsschutz-Versicherungen
- Baufinanzierung
- Kfz-Versicherung
- Zusatzversicherungen.
- Weiteres Internetangebot: versicherung.de

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