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11.03.2010 Frühlingserwachen: Neue Regelung zur Baum- und Gehölzpflege

Wen es mit den ersten Frühlingsgefühlen in den Garten treibt, der sollte wissen, dass seit März 2010 das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gilt. Darin sind neue Regelungen zur Baum- und Gehölzpflege festgelegt. Von März bis September ist es jetzt verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden. Also weg mit der Säge!

Prinzipiell sieht die Neuregelung vor, dass Jeder zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege beitragen soll. Dies impliziert, sich so zu verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nötig beeinträchtigt werden. Ziel ist es auch den Artenschutz zu verstärken.

Bislang war es verboten, in der Zeit zwischen dem 15. März und dem 15. September Gehölze zu beseitigen. Das neue Bundesnaturschutzgesetz verlängert diese Zeit vom 01. März bis zum 30. September. In diesem Zeitraum ist es verboten, Gehölze aller Art zurechtzuschneiden. Davon ausgenommen sind Bäume, die sich im Wald, auf Schnellwuchsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, die gewerblich genutzt werden, befinden.
 
Prinzipiell muss bei der Gehölzpflege nun der Artenschutz stärker beachtet werden. Unabhängig von obigen Fristen ist es verboten, Gehölze zu entfernen, wenn sie als Lebensraum für wild lebende Tiere wichtig sind. Im Klartext: Weg mit der Säge, wenn eine Baumhöhle beispielsweise als Winterquartier von Fledermäusen dient. Seien Sie aufmerksam, wenn Sie Ihren Garten auf Vordermann bringen.

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